STS Energieberatung | Region München – Energieberatung für energetische Gebäudesanierung

GEG Erfüllungserklärung

Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme an Ihrer Immobilie durchführen oder einen Neubau errichten, müssen Sie gemäß §92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Erfüllungserklärung vornehmen, dass alle Vorgaben des GEG eingehalten wurden.* Hier unterstützen wir gern bei der Nachweiserbringung.

* Stand: 15.09.2025

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